Im Rahmen meiner verfügbaren Kapazitäten biete ich Ihnen zeitnah einen Termin für ein probatorisches Erstgespräch an. Dieses dient dazu, Ihr Anliegen kennenzulernen, eine erste diagnostische Einschätzung vorzunehmen und gemeinsam zu prüfen, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und angezeigt ist.
Liegt eine Indikation für eine Psychotherapie vor und entscheiden wir uns für eine gemeinsame Behandlung, kann im Anschluss die Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle beantragt werden.
Einzelpsychotherapie für Erwachsene
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif und kann daher unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattungsfähig sind und welche Formalitäten gegebenenfalls zu beachten sind.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung einreichen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie vermeiden möchten, dass eine psychiatrische oder psychotherapeutische Diagnose an Ihre Krankenversicherung übermittelt wird.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) und richten sich nach dem jeweiligen Behandlungsumfang.
Gruppenpsychotherapie für Erwachsene
Gruppenpsychotherapie ist ein anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren und wird von privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen grundsätzlich als Behandlungsmöglichkeit berücksichtigt. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose und nach Prüfung der individuellen Versicherungsbedingungen.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Voraussetzungen für die Kostenübernahme und ein eventuell notwendiges Antragsverfahren.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Gruppenpsychotherapie selbst zu übernehmen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie unabhängig von einer Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung eine psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich am Umfang der Behandlung sowie an der jeweiligen Gruppengröße.