Einzelpsychotherapie für Erwachsene
Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragen, wenn eine zeitnahe Behandlung bei einer zugelassenen Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten nicht möglich ist.
Voraussetzung ist, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und die Versorgungslücke nachgewiesen werden kann. Hierzu gehören in der Regel dokumentierte Bemühungen, zeitnah einen geeigneten Therapieplatz im vertragspsychotherapeutischen Bereich zu finden.
Nach einer geplanten Antragstellung im Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte werden die psychotherapeutischen Leistungen zunächst entsprechend der GOP privat in Rechnung gestellt.
Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung und Entscheidung Ihrer Krankenkasse.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich auch für eine Gruppenpsychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Sie gezielt nach einem ambulanten Gruppenpsychotherapieangebot suchen, da entsprechende Therapieplätze häufig nur begrenzt verfügbar sind.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die individuellen Voraussetzungen und das erforderliche Vorgehen.
Infomationen zum Kostenerstattungsverfahren finden sie hier: