Für Privatversicherte/Beihilfeberechtigte:
Wird im Rahmen der probatorischen Sitzungen eine psychische Erkrankung festgestellt und eine entsprechende Diagnose bestätigt, übernimmt die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe in der Regel
die Kosten für die Behandlung (Versicherungstarif erfragen!). Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzgl. des erforderlichen Antragsverfahrens
erkundigen.
Für Kassenpatienten (nur möglich über Kostenerstattungs-verfahren):
Sollten Sie nicht privat versichert sein und Interesse an einer Therapie bei mir im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens von Seiten der gesetzlichen Krankenkasse haben, dann ist es notwendig, dass
Sie zuvor erfolglos probiert haben, einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen. Der Antrag erfodert ein detailliertes Vorgehen. Informationen dazu finden sie
hier:
Für Selbstzahler:
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie für die Kosten der Therapie selbst aufkommen. Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn Ihre Krankenversicherung nichts von einer psychiatrischen Diagnose erfahren soll. Die Kosten richten sich nach der privaten Krankenversicherung, die der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entnommen werden kann.
Gruppenpsychotherapie ist ein anerkanntes Verfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Dadurch ist auch hier die Kostenerstattung möglich.
Für Privatversicherte/Beihilfeberechtigte:
Bei Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose übernimmt die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe in der Regel die Kosten für die Behandlung, insbesondere, da die Kosten für eine
Gruppenpsychotherapie pro Patient geringer sind als die für eine Einzeltherapie. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzgl. des erforderlichen
Antragsverfahrens.
Für Kassenpatienten (nur möglich über Kostenerstattungs-verfahren):
Auch die Kostenerstattung einer Gruppenpsychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse möglich. Zumal, wenn Sie speziell auf der Suche nach einer ambulanten Gruppentherapie sind, die nur von
wenigen Therapeuten angeboten wird. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse nach den entsprechenden Anforderungen.
Für Selbstzahler:
Selbstverständlich ist es auch hier möglich für die Kosten der Gruppenpsychotherapie selbst aufzukommen. Auch hier richtet sich das Honorar nach dem Erstattungsbetrag von Seiten der privaten
Krankenversicherungen, siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar ist dabei abhängig von der Gruppengröße.
Das Angebote sind weder von Seiten der privaten noch der gesetzlichen Krankenkasse erstattungsfähig, d.h. Sie müssen selbst für die Kosten aufkommen.
Das Angebot ist ebenfalls nicht erstattungsfähig und die Kosten variieren entsprechend der Inhalte des Anliegens und den Wünschen der Auftraggeber.